Erläuterung der Arten von Gutscheinen (SPV/MPV)
Zahlreiche Unternehmer setzen Gutscheine, Vouchers und Rabattaktionen ein, um ihre Produkte und Dienstleistungen zu bewerben. Dies ist eine effektive Strategie, um sowohl den Umsatz als auch den Kundenstamm zu erweitern. Die Mehrwertsteuerregelungen können jedoch kompliziert sein. Es ist wichtig festzulegen, ob es sich um einen Gutschein für den einmaligen oder mehrfachen Gebrauch handelt. Abhängig davon variiert die fällige Mehrwertsteuer.
Was ist ein Voucher?
In der Europäischen Union sind die Regeln für Vouchers einheitlich. Aber lassen Sie uns definieren, was genau ein Voucher ist. Ein Voucher kann jede Form annehmen, wie z.B. ein Papiergutschein oder eine Karte mit einem (digitalen) Guthaben. Dieses Guthaben kann verwendet werden, um ein Produkt oder eine Dienstleistung zu erhalten, ohne dass eine zusätzliche Zahlung erforderlich ist. Mit anderen Worten, ein Voucher entspricht einem bestimmten Produkt oder einer Dienstleistung. Wenn eine zusätzliche Zahlung erforderlich ist, qualifiziert er sich nicht mehr als Voucher. Wenn jedoch die Möglichkeit besteht, für ein höherpreisiges Produkt oder eine Dienstleistung zuzuzahlen, bleibt es ein Voucher. Außerdem muss klar sein, bei welchem Lieferanten oder Dienstleister der Voucher eingelöst werden kann.
Es gibt zwei Arten von Vouchern:
- Ein Single Purpose Voucher (SPV): einlösbar für den einmaligen Gebrauch;
- Ein Multi Purpose Voucher (MPV): einlösbar für den mehrfachen Gebrauch.
Ein Single Purpose Voucher (SPV):
Ein Single Purpose Voucher (SPV) ist als ein Voucher definiert, bei dem zum Zeitpunkt der Ausgabe bereits klar ist, für welche spezifischen Waren oder Dienstleistungen er eingelöst werden kann, einschließlich des anwendbaren Mehrwertsteuersatzes oder einer eventuellen Befreiung.
Für einen SPV gilt, dass die Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt des Verkaufs oder der Ausgabe sowie bei jedem Weiterverkauf abgeführt werden muss. Die Mehrwertsteuer wird wie folgt berechnet:
- 9/109 x Verkaufspreis bei einer niedrig besteuerten Leistung;
- 21/121 x Verkaufspreis bei einer hoch besteuerten Leistung.
Beispiele für die einmalige Verwendung:
- A gibt einen Geschenkgutschein für ein Schmuckset (21 % MwSt.) im Wert von 50 € aus. MwSt. 21/121 (x) 50 € = 8,67 €.
- B gibt einen Gutschein (9 % MwSt.) im Wert von 10 € aus. MwSt. ist 9/109 (x) 10 € = 0,82 €.
- C gibt einen Gutschein (9 % MwSt.) für einen beliebigen Artikel im Wert von 11 € aus. MwSt. ist 9/109 x 11 € = 0,91 €.
Diese Gutscheine können bei einer ausgewählten Gruppe von Unternehmern eingelöst werden. Der Gutschein repräsentiert ein Produkt oder eine Dienstleistung, deren Mehrwertsteuersatz feststeht. Bei Ausstellung und/oder Weiterverkauf besteht daher eine Mehrwertsteuerpflicht, auch wenn die endgültige Lieferung oder Dienstleistung noch nicht erbracht wurde. Der Umsatz dieser Gutscheine wird direkt in die Mehrwertsteuerberechnung einbezogen. Beim Weiterverkauf über verschiedene Parteien ist die Marge (Verkaufspreis abzüglich Einkaufspreis) mehrwertsteuerpflichtig. Dieser steuerpflichtige Weiterverkauf kann für den Vorsteuerabzug vorteilhaft sein, was den Verkauf solcher Gutscheine besonders für Unternehmer attraktiv macht, die auch steuerbefreite Dienstleistungen anbieten, wie z.B. im Sport-, Sozial-, Kultur-, Bildungs-, Medizin-, Finanz- und Vermietungssektor.
Ein Multi Purpose Voucher (MPV)
Ein Multi Purpose Voucher (MPV) ist ein Voucher, bei dem zum Zeitpunkt der Ausgabe oder des Verkaufs nicht feststeht, für welche spezifischen Waren oder Dienstleistungen mit einem Mehrwertsteuersatz von 9 % oder 21 % er eingelöst werden kann. Die Mehrwertsteuer wird erst bei der Einlösung des Vouchers berechnet.
Beispiele für die mehrfache Verwendung:
• A bietet einen Geschenkgutschein an, der entweder für ein Schmuckset mit 21 % MwSt. oder einen anderen Verkauf mit 9 % MwSt. eingelöst werden kann, beides im Wert von 25 €.
• B verkauft einen Gutschein im Wert von 25 €, der in großen Einzelhandelsketten eingelöst werden kann.
• C bietet einen Gutschein im Wert von 20 € an, der für Schmuck oder eine Uhr mit einem MwSt.-Satz von 9 % oder 21 % verwendet werden kann.
Bei Ausgabe oder Verkauf ist noch unbekannt, für welches Produkt oder welche Dienstleistung der Gutschein letztendlich eingelöst wird. Die Mehrwertsteuer wird daher erst bei Einlösung des Gutscheins berechnet. Das bedeutet, dass Sie als Unternehmer bei Einlösung des Gutscheins umsatzsteuerpflichtig sind, nicht bei dessen Ausgabe. Mit einem MPV können Sie die Mehrwertsteuererhebung aufschieben, was finanziell vorteilhaft sein kann, wenn der Gutschein nicht eingelöst wird, Sie den Betrag einschließlich Mehrwertsteuer aber bereits erhalten haben.
Wichtig zu beachten:
Es ist wichtig zu wissen, wann Sie Mehrwertsteuer abführen müssen. Eine falsche Behandlung der Mehrwertsteuer kann zu doppelter Zahlung oder Überzahlung der Mehrwertsteuer (mit möglichen Nacherhebungen durch die Finanzbehörden, auch wenn bereits Mehrwertsteuer gezahlt wurde) oder zu Nacherhebungen mit Bußgeldern führen, wenn bei der Ausgabe keine Mehrwertsteuer abgeführt wurde. Auch bei der kostenlosen Ausgabe von Vouchern kann Mehrwertsteuer fällig werden, basierend auf dem (Kauf-)Wert des zugrunde liegenden Produkts.
War dieser Artikel hilfreich?
Noch eine Frage?
Fragen Sie Linde — Antworten mit Quellen.